Kontakt

Bürogemeinschaft

Rechtsanwälte
Dietmar Schmidt
und
Robert Mittelstädt

Oudenarder Straße 12
13347 Berlin

Zur Person:

Robert Mittelstädt, Rechtsanwalt


Geboren 1980 in Stralsund, Abitur 1999 in Berlin-Reinickendorf,
Bundeswehr in Neubrandenburg.

Von 2000 - 2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald und internationalen Beziehungen in Madrid an der Universidad Alcalá de Henares. Erstes Staatsexamen im September 2005.

Referendariat von 2006 - 2008 in Essen, NRW mit Schwerpunkten im Vertragsrecht und Sozialversicherungsrecht. Zweites Staatsexamen im Februar 2008. Zulassung zum Rechtsanwalt 2009. Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.



Schwerpunkte:

  • privates und gewerbliches Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Recht der Krankenkassen und privaten Leistungserbringer

Ich berate Sie umfassend in Vertragsangelegenheiten, d.h. Sie dürfen von mir erwarten, dass ich Ihnen anhand Ihrer Vorstellungen und der rechtlichen Möglichkeiten eine passgenaue Vertragslösung erstelle. Dabei ist es egal, ob Sie nur einen privaten Verkauf planen oder sich gewerblich gegenüber anderen Vertragspartnern absichern wollen.


In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stehe ich insbesondere Arbeitgebern beratend zur Seite, berate Sie umfassend in solch wichtigen Fragen wie Kündigung, Sozialauswahl, Urlaubsansprüche und haftungsrelevanten Themen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Natürlich vertrete ich Sie auch vor Gericht, falls ein Prozess nötig wird.


Das Sozialversicherungsrecht wird immer komplizierter. Besonders im Bereich des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts (SGB 5 und 11) steigt die Zahl und Gesetzen und Vorschriften seit Jahren immer weiter an. Daher ist es für Patienten und Pflegebedürftige, aber auch für die leistungserbringenden Unternehmen (Ärzte, Apotheken, Pflegedienste/-einrichtungen) wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen haben. Dafür können Sie sich an mich wenden.

Ich stehe Ihnen nach Terminabsprache zur Verfügung.

Die Verhandlungen führe ich ohne Weiteres auch in englischer oder spanischer Sprache, soweit erwünscht.